|               Das Programm 
      Pfaendung berechnet, ausgehend vom Bruttogehalt,- das maßgebliche Nettogehalt,
 - ermittelt unter Berücksichtigung der 
      Unterhaltspflichten die unpfändbaren Beträge und
 - gibt als Ergebnis den pfändbaren Betrag aus.
 
 Die Berechnung der einzelnen Werte Pfändungstabelle wird 
      in einem besonderen Fenster nachvollziehbar erläutert (Screenshot 2).
 
 Für den gesamten Berechnungsfall wird ein übersichtlicher 
      Bescheid ausgedruckt.
 
 Die einschlägigen §§ des BGB und der ZPO sind als 
      Hilfetexte hinterlegt (Screenshot 3).
 
 Die dem Programm hinterlegten Werte gelten bis 30.6.2005
 Die 
      Fragen, ob BAFoeG, Kindergeld, Krankengeld, Mietkaution, Sozialhilfe, 
      Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld usw. pfändbar sind, ist jeweils anhand der 
      einschlägigen Gesetze zu prüfen. Das Pfändungsverfahren, insbesondere das 
      Mahnverfahren und die Möglichkeiten, gegen einen bereits ergangenen 
      Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorzugehen, ist in den beigefügten 
      Texten der ZPO geregelt. |