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 Es gibt ab Juli 2017 eine Voll-Version in der so viele Pfändungsfälle angelegt werden können, wie Sie brauchen. Auch die Adressen der Pfändungsfälle können erfasst werden. Diese Voll-Version kann hier bestellt werden. 
 
      Bitte schauen Sie zuerst das 
      Hauptfenster des Pfändungsprogramms an. 
 
 Programmbeschreibung 
 Das Programm ist für 1 Pfändungsfall (Privat-Version) vorbereitet, wobei für diesen Fall für jeden der 12 Monate eines Jahres eine eigene Berechnung erstellt werden kann. 
      Die 
	  Voll-Version ist in der Anzahl der Pfändungsfälle nicht eingeschränkt. 1. Schuldner Wählen Sie einen Schuldner aus, für den Sie eine Berechnung erstellen wollen. Vorbereitet sind 12 Schuldner (bei der Voll-Version; 1 Schuldner bei der Privat-Version), für die die Bezeichnungen "Schuldner 1" bis "Schuldner 12" vorbereitet sind. Ändern Sie diese Vorgabe in den tatsächlichen Namen des Schuldners, indem Sie auf den darüberstehenden Button klicken. Danach können Sie den richtigen Namen eingeben. Bei der Voll-Version nkönnen Sie dann die vollständige Adresse eingeben. Für jeden Schuldner sind die Berechnungen 1 bis 12 vorbereitet. Für jede Berechnung ist ein Zeitraum vorgegeben, z.B. für die Berechnung 1 der Zeitraum "vom 01.07.2023 bis 31.07.2023". Bitte ändern Sie diese Angabe so, wie Sie es brauchen. 2. Lohnzahlungszeitraum 
		Wählen Sie im Feld „Zahlungszeitraum" 
        den Lohnzahlungszeitraum  3. Unterhaltspflilcht Klicken Sie auf den zutreffenden Optionsbutton. Danach wird rechts daneben der pfändungsfreie Gehaltsanteil angezeigt. 4. Berechnung 
		
		Zeile 1:   
      Geben Sie hier das gesamte Bruttogehalt für 
		den Zahlungszeitraum ein 
		 
		 
		 
		 
		
		 
      
      Zeile 7:  
      Das Programm berechnet das der Pfändung zugrunde zu legende Nettogehalt. 
      
      Zeile 8:  
      Das Programm rundet das maßgebliche Nettogehalt aus Zeile 7 automatisch 
      wie vorgeschrieben auf den nächsten durch 10 Euro teilbaren Betrag nach 
      unten ab, bzw. bei wöchentlicher Zahlung teilbar durch 2,50, bei täglicher 
      Zahlung durch 50 Cent. 
      
      Zeile 9:  Das Programm 
		berechnet aus dem abgerundeten Nettogehalt aus Zeile 8 den unpfändbaren 
		Betrag lt. § 850c ZPO und berücksichtigt dabei die zuvor gemachten 
		Einstellungen bezüglich der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen 
		und des Lohnzahlungszeitraums.  Zeile 10: Das Pfändungsprogramm zieht vom maßgeblichen Nettogehalt den in Zeile 9 berechneten unpfändbaren Betrag ab und zeigt das Ergebnis in Zeile 10 als „pfändbaren Betrag" an. Klicken Sie in der Menüzeile so oft auf die Schaltfläche mit dem „Auge" bis dort das Wort „Tabelle" erscheint. In der unteren Hälfte des Programmfensters wird dann der betreffend Teil der Pfändungstabelle angezeigt. 
 Detailberechnungen 
 Sie können sich erläutern lassen, wie die Beträge in den Zeilen 9 und 10 zustande gekommen sind. Klicken Sie dazu auf die Optionsbuttons am unteren Rand des Programmfensters. Ausdrucke: In der Menüzeile befinden sich folgende Schaltflächen für Ausdrucke: 
      
      Druck der Pfändungstabelle 
      
      Druck der Berechnung 
      
      Druck der Berechnung der Abzüge 
      Sonstiges 
      
      Wenn Sie  technische Fragen haben zu Download, 
      Installation, Bedienung, Programmierung u.ä., finden Sie vielleicht 
      bereits eine Antwort unter "FAQ". Wenn Ihre Frage neu und von allgemeinem 
      Interesse ist, können Sie die Frage dort vorbringen. Sie erhalten dann 
      umgehend eine Antwort. Rechtliche Fragen zur Pfändung dürfen nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich damit an Ihren Arbeitgeber oder an einen Rechtsanwalt. 
 
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