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Gesetz

Zivilprozessordnung

Buch 8

Zwangsvollstreckung (ZV)

Abschnitt 2

ZV wegen Geldforderungen

Titel 1

ZV in des bewegliche Vermögen

Untertitel 3

ZV in Forderungen u. andere Vermögensgegenstände

§ 851d

Pfändungsschutz bei steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen

 

Monatliche Leistungen in Form einer lebenslangen Rente oder monatlicher Ratenzahlungen im Rahmen eines Auszahlungsplans nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes aus steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen sind wie Arbeitseinkommen pfändbar.

 

Quelle